Schutz und Entwicklung der letzten großen Population des Brachvogels und Verhinderung des weiteren Bestandsrückgangs in Sachsen-Anhalt, im Bereich der Europäischen Vogelschutzgebiete Milde-Niederung/ Altmark und Drömling als Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt
Das Vorhaben wird im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Mitteln zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutzrichtlinien – GAP – SP)“ gewährt. Die Zuwendungshöhe beträgt 76.655,04€. Die Realisierung des Förderprojekts findet im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2029 statt.
Das Maßnahmengebiet umfasst die Natura 2000 Vogelschutzgebiete Milde-Niederung/ Altmark und Drömling nebst den unmittelbar angrenzenden, vom Brachvogel besiedelten Bereichen. Charakteristisch für beide Schutzgebiete sind die von zahlreichen Gräben durchzogenen Wiesen und Niederungen (MAMMEN et al. 2013). Die Flächennutzung erfolgt auf Teilflächen in den Gebieten extensiv und auf die Schutzziele abgestimmt. In den Randlagen und in den angrenzenden Bereichen wird das Grünland vorwiegend intensiv bewirtschaftet. Die Verteilung der Brachvogel-Reviere erstreckt sich über Flächen aller Nutzungsintensitäten. Die Brutplätze der Brachvögel verteilen sich großflächig und ändern sich gelegentlich im Verlauf der Brutzeit.
Der Brachvogel wird in der Roten Liste der Brutvögel des Landes Sachsen-Anhalts in der Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht) geführt. Der Bestandstrend für das Land wird für die letzten 25 Jahre mit „kurzfristig sehr starke Abnahme des Brutbestandes um mehr als 50 %“ beschrieben (SCHÖNBRODT & SCHULZE 2017). In beiden Vogelschutzgebieten ist die Art als wertgebende Vogelart geführt und unterliegt den entsprechenden Berichtspflichten. Der starke Bestandsrückgang wird europaweit u.a. auf eine zu geringe Reproduktion zurückgeführt. Als wesentliche Ursachen dafür gelten die hohen Verluste an Gelegen durch Prädation und landwirtschaftliche Arbeiten.
Im Projekt wird durch die Kartierung der Brutreviere, durch Gelegesuche und den praktischen Gelegeschutz der Schlupferfolg verbessert. Wildkameras erfassen mögliche Prädatoren an ausgewählten Gelegestandorten. Durch kontinuierliche Absprachen mit den im Gebiet wirtschaftenden Landwirten werden diese für den Schutz dieser Vogelart und den Artenschutz im Allgemeinen sensibilisiert. Erst die Kenntnis über die Verteilung der Brutreviere und den zeitlichen Brutverlauf ermöglichen es ihnen, Artenschutzbelange in den Produktionsablauf einzubeziehen. Für die Minimierung der Jungenverluste nach dem Schlupf ist eine enge Kooperation mit den Landwirten und Jägern erforderlich. In Absprache mit den Landwirten soll versucht werden, auf intensiv genutzten Mähwiesen und -weiden, auf denen junge Brachvögel geschlüpft sind, als Schutz und zur Deckung einen mindestens 10 m breiten Streifen bei der Mahd an geeigneter Stelle in der Fläche zu belassen. Ein Teil der nicht gemähten Streifen soll nach Möglichkeit für Insekten und Vögel überjährig auf der Fläche verbleiben. Die gute Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Flächennutzern, Natur- und Artenschützern wird so weiter ausgebaut und gefestigt. Landwirte werden für Agrar-Umwelt-und-Klima-Maßnahmen auf ihren Flächen sensibilisiert. So erfahren sie den Nutzen solcher Maßnahmen direkt.

