Zunächst (1990) als Naturpark ausgewiesen wurde der Drömling aufgrund seiner hohen Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, seiner Ökosystemleistungen und seiner Einmaligkeit 1992 als Naturschutzgroßprojekt (NGP) in das Förderprogramm für gesamtstaatlich repräsentative Gebiete der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Als Teil der innerdeutschen Grenze hat er Anteil am Grünen Band als Nationales Naturmonument. Große Flächen des Gebietes sind als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen und tragen so zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen bei . Die naturschutzfachlich bedeutsamsten Gebiete sind als Naturschutzgebiete rechtlich gesichert, die entwicklungs- und bewirtschaftungsintensiveren Areale als Landschaftsschutzgebiete. Basierend auf der Bedeutung des Gebietes wurde der Drömling am 14.06.2023 als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt.