Charakteristik Naturschutzgebiet Ohre-Drömling
Die Geschichte des Drömlings ist eng mit den in und am Drömling wohnenden Menschen verbunden. Sie schufen durch ihre Tätigkeit das sich heute bietende Gesicht dieser Landschaft. Mehr als 200 Jahre stand die bedingungslose Nutzbarmachung der Natur im Vordergrund.
Am 12. September 1990 wurde der sachsen-anhaltinische Teil des Drömlings als Naturpark ausgewiesen. Die wertvollsten Teile des ehemaligen Naturparks wurden am 30. Juni 2005 als Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ mit einer Größe von 10.340 ha gliedert sich in vier Schutzzonen:
- In die Kernzone mit ca. 840 ha,
- die Nässezone mit ca. 2.960 ha,
- die Erhaltungszone mit ca. 4.630 ha und
- in die Verbindungszone mit ca. 1.910 ha.
Auf der niedersächsischen Seite gibt es gleich sieben ausgeschriebene Naturschutzgebiete, die die jeweiligen Teilfächen des Drömling schützen. Hier fand, anders als auf der östlichen Seite, kein Zusammenschluss der einzelnen Gebiete statt. Diese sind:
- Giebelmoor
- Kaiserwinkel
- Nördlicher Drömling
- Politz mit Hegholz
- Schulenburgscher Drömling
- Südlicher Drömling
- Wendschotter u. Vorsfelder Drömling
Der Schutzzweck von Naturschutzgebieten (NSG) ist es, die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Ausprägung von Natur und Landschaft zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.
In der Schutzzone I (Kernzone) soll eine großflächige Renaturierung erfolgen, hier wird sich im Drömling langfristig wieder der natürliche Erlenbruchwald entwickeln.
In den Schutzzonen II bis IV sollen die bestehenden offenen Wiesen- und Weidelebensräume durch eine den Standortbedingungen angepasste Landwirtschaft erhalten und entwickelt werden. Schwerpunkt sind hierbei die für den Vogelschutz herausragenden Feuchtgebietskomplexe.
Seit dem 22.06.2019 ist der Drömling in Sachsen-Anhalt als Biospährenreservat ausgewiesen. Seit dem werden viele Aspekte der Gebietsbetreuung auch für den niedersächsischen Drömling übernommen. Damit erfolgte ein länderübergreifender Zusammenschluss der Schutzgebiete des Drömling und die Entwicklung eines gemeinsamen Schutzkonzeptes für das Gebiet.
Der Drömling wird durch die Aller und Ohre, sowohl zur Weser, als auch zur Elbe hin, entwässert. Dadurch stellt er ein wichtiges Element im Biotopverbund der Flusssysteme, z.B. für den Fischotter, dar. Das heutige Erscheinungsbild des Drömlings entstand durch die menschliche Nutzung. Durch die großflächige Anlage von Entwässerungskanälen und Gräben, die Anlage von Moordammkulturen und den Bau des Mittellandkanals entstand in den vergangen zwei Jahrhunderten ein umfangreiches Gewässernetz. Den Naturpark Drömling nennt man wegen der 1.725 km Wasserläufe auch „Land der tausend Gräben“.
Die kontinuierliche Erhöhung der Brutpaarzahl von Weißstorch und Kranich, die Wieder- und Neubesiedlung des Drömlings durch den Fischotter, Biber, Wachtelkönig und Seeadler sind wesentlich auf die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in den letzten 15 Jahren zurückzuführen. Vor allem die winterliche Überflutung der Flächen bedingen die europaweite Bedeutung des Naturschutzgebietes als Durchzugs- und Rastgebiet für Kraniche, Gänse, Schwäne, Enten und Brachvogel. Von besonderem Wert ist der Drömling außerdem als wichtiger Besiedlungsschwerpunkt der Ostzieherpopulation des Weißstorches.
Darüber hinaus ist er Rückzugsgebiet für über 400 Arten der in der Roten Liste enthaltenen bedrohten Tiere und Pflanzen.